Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Stadt Dinslaken) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://tolerantes-dinslaken.de/.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 01.04.2021 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadt Dinslaken
Vorstandsbereich II
Sozialplanung
Petra Kulhoff
Sozialplanerin
Wilhelm-Lantermann-Str. 65
46535 Dinslaken
+49 (0)2064 66 – 215
+49 (0)2064 66 11 – 215
petra.kulhoff@dinslaken.de
Alternativ können Sie gern unser Kontaktformular zur Kontaktaufnahme nutzen oder Sie melden die Barriere direkt über unser Onlineformular zum Melden einer Barriere.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.04.2021 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.04.2021 überprüft.